Johann Georg Helm

Vita et Opus

 

Am 17. Februar 1931 wurde Johann Georg Friedrich Rudolf Helm in Hanau geboren. Sein Vater war der Facharzt für Kinderkrankheiten Dr. med. Otto Helm aus Heidelberg, seine Mutter, dessen Ehefrau Annie, geborene Kipper, aus Gießen. Johann Georg war das dritte von vier Geschwistern. Er wuchs trotz schrecklicher Zeiten in Deutschland wohlbehütet in einer großen bürgerlichen Familie mitten in der Stadt Hanau auf, am Marktplatz, im Sommer in dem schönen Garten am Main. Johann Georg war ein eher ungebärdiges Kind, furchtlos und stürmisch. 1950 wurde Johann Georg mit Kinderlähmung, bis in die 60er Jahre die große Angst aller Kinder, infiziert und mußte sechs Wochen in strenger Quarantäne in Tübingen zubringen. Der Vater, der Arzt, war im ersten Weltkrieg Feldsanitäter. Gleich zu Beginn des zweiten Weltkrieges wurde er eingezogen und war während des ganzen Krieges Sanitätsoffizier. Johann Georg wurde 1941 per Gestellungsbefehl "Pimpf" der Hitlerjugend. Seine Beförderung zum "Hordenführer" lehnte er ab. Wegen der Bombengefahr zog die Mutter während des Krieges mit den vier Kindern zunächst an den Stadtrand Hanaus und schließlich 1944 in ein kleines Dorf bei Alsfeld (Oberhessen). Johann Georgs älterer Bruder Ulrich Karl war Sanitäter in Rußland. Die Schwester Marianne wurde als Krankenschwester verpflichtet. Einer ihrer Onkel wurde über England abgeschossen. Der Vater kehrte im Herbst 1945 aus der amerikanischen Gefangenschaft zurück.

 

Johann Georg besuchte von 1937 bis 1940 die Volksschule in Hanau und von 1940 bis 1944 und von 1946 bis 1949 die Hohe Landesschule Hanaus, das Realgymnasium. Von 1944 bis zum Kriegsende war er Schüler der Oberrealschule in Alsfeld. Die Schulzeit wurde durch den Zusammenbruch Deutschlands unterbrochen. Die Mutter schickte Johann Georg in Alsfeld für mehrere Monate in eine Bäckerlehre. Dort arbeitete er fünfundsechzig Stunden in der Woche, eine Schule für das Leben. Johann Georg war nicht gerade ein eifriger Schüler, aber es war selbstverständlich, daß die Kinder des Hauses Helm das Abitur anstrebten. Johann Georg bemalte Zinnsoldaten und stellte historische Schlachten nach. Mit dem jüngeren Bruder Jost verband ihn das gemeinsame Zimmer. Beide spielten viel und ernsthaft miteinander und machten große Radtouren, bis nach Italien (Rom), Frankreich und Österreich. In einer Sing- und Volkstanzgruppe musizierten und tanzten sie. Johann Georg spielte Cello und Posaune. Noch als Assistent war er Mitglied einer Old-Time-Jazz-Band. Am 22. November 1949, als die Währungsreform bereits den wirtschaftlichen Aufstieg Westdeutschlands eingeleitet hatte und die Bundesrepublik Deutschland seit einigen Monaten unter dem Grundgesetz lebte, legte Johann Georg die Reifeprüfung ab.

 

Johann Georg Helm entschied sich für das Studium der Rechte. Die Juristerei entsprach seinem hellwachen Intellekt, aber auch seinem in allen Lebenslagen auf friedlichen Ausgleich bedachten Charakter. Die Friedlichkeit hatte er als jüngeres Kind in einer großen Familie mit einem aufklärerischen Ethos gelernt. Erschüttert von der hitlerischen Tyrannei, dem mörderischen Krieg und dem Zusammenbruch Deutschlands, wollte er im Innern wie nach Außen dem Frieden unter den Menschen dienen. Das Jurastudium begann Johann Georg Helm im Wintersemester 1949/50 in Marburg und setzte es nach einem Semester wegen der kostengünstigen Nähe zu Hanau in Frankfurt am Main fort. Sehr gefesselt hat ihn das Studium, schon damals mehr Juristenausbildung als Einführung in die Rechtswissenschaft, nicht. Stark von seinem Großvater Karl Helm beeinflußt, der in Gießen und Marburg Germanistik lehrte, begeisterte sich der Enkel Helm für Geschichte, vor allem Kunst- und Kulturgeschichte. Er wolle kein "Fachidiot" sein, sondern sah sich der Idee des "humanistisch gebildeten Menschen", so sein Bruder Jost, verpflichtet. Der Juristerei im engeren Sinne wandte sich Johann Georg Helm, wie viele begabte Jurastudenten, erst zur Examensvorbereitung zu. Am Wochenende und in den Semesterferien arbeitete er als Werkstudent bei der Dunlop AG, im studentischen Schnelldienst und am Schluß des Studiums in einem Anwaltsbüro. Nach sieben Semestern legte er 1954 die Erste Juristische Staatsprüfung vor dem Juristischen Prüfungsamt in Frankfurt mit voll befriedigend, aber als Bester, ab. Rechtswissenschaftlich und menschlich beeindruckt war Johann Georg Helm von dem Straf- und Völkerrechtler Wolfgang Preiser. Preiser wurde Helms Doktorvater.

 

Den Juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Johann Georg Helm in den Jahren 1954 bis 1958 in Hanau, Frankfurt und Kassel, bekanntlich die langdauernde (3 ½ Jahre), aber auch ergiebige Einführung in die juristische Praxis, die heute so fragwürdig verkürzt ist. 1958 bestand er die Große Juristische Staatsprüfung vor dem Juristischen Landesprüfungsamt Wiesbaden mit gut, für Juristen ausgezeichnet. Der damalige Vorbereitungsdienst ließ Zeit und Gelegenheit für die Doktorarbeit, die auch Johann Georg Helm für die Promotion genutzt hat. Wolfgang Preiser war sein strenger Lehrer in Rechtslehre und Rechtssprache. Helms Dissertation hat sich mit der Rechtsstellung der Zivilbevölkerung im Krieg in ihrer geschichtlichen Entwicklung auseinandergesetzt. Der Zweitgutachter dieses Beitrags zur Geschichte des Völkerrechts war Hans-Jürgen Schlochauer. Das internationale Recht wurde Helms eigentlicher Beruf, den er mit großer Tatkraft und bewundernswerter Disziplin bis in die letzten Tage seines Lebens ausgeübt hat, fokussiert auf das nationale und das internationale Transportrecht. Neben der Arbeit an der Dissertation und neben dem Vorbereitungsdienst hat Johann Georg Helm seine Steckenpferde, nämlich die Musik und die Restaurierung antiker Möbel und Kunstwerke nicht aus den Augen verloren. Er war ein geschickter, künstlerisch nicht unbegabter, Handwerker.

 

Die vorzüglichen Examina und die summa cum laude-Promotion, aber auch das Angebot, eine Assistentenstelle am Institut für Verkehrswissenschaft an der Universität Frankfurt zu übernehmen, vor allem aber das Vorbild des Großvaters bestimmten Johann Georg Helm, die wissenschaftliche Laufbahn einzuschlagen. Mit dem Ziel der Habilitation wurde er 1958 wissenschaftlicher Assistent an dem Frankfurter Institut, dessen Leitung Hans-Jürgen Abraham innehatte. Für Abraham leistete Johann Georg Helm, vor allem bei den Korrekturen und Registern des Kommentars von Schapps/Abraham zum Seerecht, Kernerdienste, die ihm nicht recht gedankt wurden. Zum Abschluß der Habilitation übernahm er 1964 die Stelle des Fakultätsassistenten der Juristischen Fakultät in Frankfurt. 1965, mit 34 Jahren, habilitierte Johann Georg Helm für die Fächer Bürgerliches Recht und Handelsrecht. Das Thema seiner Habilitationsschrift war: Haftung für Schäden an Frachtgütern, Studien zur Schadensersatzpflicht aus Frachtgeschäften und zur Konkurrenz vertraglicher und außervertraglicher Ersatzansprüche. Die Schrift wurde 1966 im Verlag C. F. Müller in Karlsruhe publiziert. Das Arbeitsgebiet der Habilitationsschrift hat Helm nicht mehr verlassen. Das Transportrecht pflegte Johann Georg Helm mit großer Gewissenhaftigkeit bis zu seinem Lebensende, obwohl es nicht Gegenstand seiner Lehrveranstaltungen war. Es war wohl auch nicht seine eigentliche Leidenschaft, aber immer seine Pflicht, die er mit geradezu kantianischer Tugend erfüllt hat. Sein tiefes Interesse galten der Geschichte und den Grundsätzen des Rechts, auf die jedes Gespräch mit ihm in kürzester Zeit kam. Helm wurde einer der großen Transportrechtler Deutschlands, europaweit bekannt und anerkannt. Seine Habilitationsschrift ist mehrfach besprochen worden. In der Zeitschrift für den internationalen Eisenbahnverkehr 1967, S. 318 f., ist das Werk gewürdigt:

"Die Ausführungen des Autors sind sehr klar und ausgewogen; er versteht es meisterhaft, das Wesentliche hervorzuheben und dabei, wenn nötig, auch Einzelheiten in prägnanter Form darzulegen. ... Die hervorragende Begabung Helms zur klaren Beurteilung, zu der sich auch bedeutende schöpferische Ideen gesellen, tritt dann in den Ausführungen hinsichtlich der Rechtsvergleichung und der Rechtsvereinheitlichung ganz besonders stark hervor. Glänzende Kenntnis der äusserst komplizierten Materie, scharfer juristischer Sinn, objektives und reales Denken kennzeichnen diese Ausführungen. ... Abschließend ist noch einmal zu betonen, dass die Monographie des Privatdozenten Helm ein Werk von hohem wissenschaftlichem Wert ist, dessen Studium jedem am Frachtrecht Interessierten eine wahre Freude bereiten und viel Nutzen bringen kann."

 

Während seiner Assistentenzeit lernte Johann Georg Helm die Diplomvolkswirtin Gertrud Bender aus Königstein kennen, seine spätere Frau, mit der er fast vier Jahrzehnte in glücklicher Ehe gelebt hat. Ihre drei Kinder Sebastian, Leonhard und Barbara wurden 1961, 1964 und 1966 geboren. Viele Jahre war Johann Georg Helm im Elternbeirat des Melanchthon Gymnasiums in Nürnberg, an dem seine Kinder das altsprachliche Abitur abgelegt haben, ein weiteres Zeichen für den humanistischen Geist im Hause Helm. Die drei Kinder haben studiert. Sebastian ist Physiker, Leonhard Jurist und Barbara Biologin und Magister der Philosophie. Barbara hat selbst schon drei Kinder.

 

Von 1965 bis 1967 war Johann Georg Helm beamteter Universitätsdozent in Frankfurt am Main. Er übernahm in dieser Zeit Lehrstuhlvertretungen in Tübingen, Marburg, Freiburg i. Br. und Berlin. 1967 berief ihn der Freistaat Bayern auf den Lehrstuhl für Privat- und Wirtschaftsrecht der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Am 2. Januar 1968 wurde er zum ordentlichen Professor und zum Leiter des Seminars für Wirtschaftsrecht, später zum Geschäftsführenden Vorstand des Instituts für Wirtschaftsrecht (alternierend mit seinen Institutskollegen) ernannt. Johann Georg Helm blieb bis zu seiner Emeritierung dieser Fakultät treu. Von 1969 an war er (mit gewissen durch die Gesetzeslage bedingten Unterbrechungen) Zweitmitglied der Juristischen Fakultät und dort am Promotions- und Habilitationswesen beteiligt. In Nürnberg, an der ehemaligen Handelshochschule, entfaltete er eine reiche Tätigkeit in Forschung, Lehre und Praxis, aber auch in der akademischen Selbstverwaltung. Johann Georg Helm war ein überaus genauer Forscher, ein guter Lehrer und ein einsatzfreudiger Akademiker. Sein Wissen hat er auch der Legislative zur Verfügung gestellt. 225 Diplomanden und 40 Dissertationen hat Johann Georg Helm betreut.

 

Johann Georg Helm war seinen Kollegen am Institut für Wirtschaftsrecht, Wilhelm Henke (Öffentliches Recht) und Walter Schick (Steuerrecht und Finanzverfassungsrecht), die etwa zur gleichen Zeit wie Johann Georg Helm nach Nürnberg berufen wurden in einem liebenswürdigen, ja freundschaftlichen Verhältnis verbunden. Beide sind ihm im Tod vorangegangen (17. Juli 1992 bzw. 6. März 1997). Ein herzliches Verhältnis haben Johann Georg Helm und ich, Nachfolger von Wilhelm Henke auf dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht, zu einander gefunden. In der gesamten Fakultät war Johann Georg Helm ein hoch respektierter Kollege. Zu Wolfgang Freiherr von Stromer zu Reichenbach, ursprünglich Jurist, dann Wirtschafts- und Technikhistoriker, pflegte er enge Freundschaft. Auch Freiherr von Stromer ist schon gestorben (8. September 1999). Mit allen seinen Schülern, vor allem mit seinen etwa zwanzig Assistenten, aber auch mit seinen langjährigen Sekretärinnen Brigitte Henrich und Maria Zimmering verband Johann Georg Helm ein herzliches Verhältnis.

 

Das Opus Magnum Johann Georg Helms sind die Kommentierungen des Transportrechts im Staubschen HGB-Großkommentar, nämlich des Speditionsrechts der §§ 407 bis 415 HGB (3. Aufl. 1972 und 4. Aufl. 1986), des Frachtrechts der §§ 425 bis 452 HGB (3. Aufl. 1979 und 4. Aufl. 1994) und des Eisenbahnfrachtrechts der §§ 453 bis 460 HGB (3. Aufl. 1983). Das Speditionsrecht und das Frachtrecht sind auch eigenständig veröffentlicht. Die gut 1.500 Seiten der Kommentierung in dem Rechtsgebiet, dessen Schwierigkeit nur die Transportrechtler ganz ermessen können, sind ein Werk, das immer meinen uneingeschränkten Respekt hatte und hat, weil Kommentare, wenn sie gelingen sollen, die genaue Kenntnis der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und der Lehre des kommentierten Rechtsgebietes, aber auch das tiefe Verständnis der Grundlagen des Rechts erfordern. Helms Kommentare genießen die nationale und internationale Anerkennung seines Faches. Klemens Pleyer hat sie in WM, 1986, 1971, als "umfassend und tiefgründig" bezeichnet. Die anderen Rezensenten haben nicht weniger positiv geurteilt. Helms Transportrecht wurde auch in Japan gelesen. Harumi Murata hat Helm sein Japanisches Handelsrecht in Nürnberg persönlich überreicht. Ich zitiere aus einigen der Besprechungen. Rolf Herber hat zur 2. Auflage des Speditionsrechts (u.a.) in ZHR 150 (1986), 713 ff., geschrieben:

"Die Kommentierung des Speditionsrechts von Helm zeigt dessen lange Erfahrung und große Kenntnis der Details nicht nur des Speditionsrechts, sondern auch aller Teilbereiche des Frachtrechts. Dieser Kenntnis bedarf es heute mehr denn je für eine Erläuterung des Rechtes der Spedition. ... Insgesamt stellt die Kommentierung von Helm, auch in der Sonderausgabe, die umfassendste aktuelle Darstellung des deutschen Speditionsrechts dar. Die systematisch vielleicht nicht ganz befriedigende Stellung zwischen einem Kommentar – der Rechtsprechung und Literatur lückenlos behandelt – und einer in manchen Teilen monographischen Darstellung erhöht jedenfalls den praktischen Nutzen des Buches, welches durch mehrere Indices aufgeschlossen wird."

 

Schon zur 1. Auflage des Frachtrechts in der ZHR 1979,  80 ff., hatte Rolf Herber gesagt:

"Helm ist ein profunder Kenner der Materie."

 

Edgar Ruhwedel hatte in der JR 1980, 43, rezensiert:

"Wenn von einer Neuerscheinung gesagt werden kann, daß sie eine bisher deutlich empfundene Lücke eines Fachgebiets ausfüllt, so ist diese Redewendung für das Werk von Helm ohne Einschränkung zutreffend. ... Der Kommentar ist in der Fülle des verarbeiteten Materials, der systematischen Durchdringung des außerordentlich stark zersplitterten Rechtsstoffes und der Präzision der Darstellung ein Meisterwerk."

 

Johannes Hager hat seine Rezension zu demselben Werk in der JR 1987, 526, zusammengefaßt:

"Helm informiert den Leser mit Prägnanz; vortrefflich versteht er es, die zunächst unübersichtliche Verzahnung der Regelungen aufzufächern und so dem Benutzer den Zugriff auf das anzuwendende Recht erst zu eröffnen. Rechtsprechung und Literatur werden präzise dokumentiert und der eigenen Ansicht kontrastiert. ... Der Kommentar ist für Praxis und Wissenschaft in gleicher Weise unentbehrlich. Er hat seine führende Position als Standardwerk des Speditionsrechts nicht nur gesichert, sondern weiter ausgebaut."

 

Stefan Hertwig schreibt zu demselben Werk in der NJW 1995, 2237:

"Der Leser findet in dem vorliegenden Werk auf alle sich im innerstaatlichen Landfrachtrecht stellenden Fragen eine Antwort und eine erschöpfende Darstellung der hierzu ergangenen Rechtsprechung und Literatur. Dogmatische Probleme werden auf hohem wissenschaftlichen Niveau diskutiert, unter expliziter Ausweisung der herrschenden oder der abweichenden Rechtsprechung, der im Schrifttum vertretenen Lösungsvorschläge und der eigenen Auffassung des Autors. ... Das Werk stellte bereits in der 1. Auflage den führenden Kommentar zum deutschen Landfrachtrecht dar und wird diese Stellung auch weiterhin behaupten."

 

Mit Gerhard Blasche soll eine Stimme aus Österreich zum Speditionsrecht zu Wort kommen, Zeitschrift für Verkehrsrecht, Wien 1987:

"Helm, Professor für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg und Vorstand am Institut für Wirtschaftsrecht in Nürnberg, hat mit dieser Neuauflage wieder einen Kommentar höchsten Standards und vorzüglichster Qualität an die Hand gegeben. Der Name Helm ist ja in der Bundesrepublik, und auch bei uns, seit langem mit dem Speditionsrecht – und mit dem Transportrecht überhaupt – fest verbunden."

 

Karl-Heinz Thume bewertet das Frachtrecht I, 2. Aufl. 1994 in Transportrecht 1995, 84:

"Es ist ein großer Kommentar, über jeden Zweifel und Tadel erhaben."

 

In vielen Beiträgen, in Zeitschriften, Sammelwerken und kleinen Schriften hat Helm das Transportrecht gepflegt, geklärt und entwickelt. Manche der transportrechtlichen Abhandlungen behandeln zugleich Fragen des Arbeitsrechts und vor allem des Versicherungsrechts. Das Transportrecht ist in der globalisierten Welt seinem Gegenstand nach international. Helm hat die Transportwissenschaft demgemäß international betrieben und die internationale Legislatur, Judikatur und Literatur in seine Kommentierung einbezogen. Helm beherrschte in seinem Fach die wichtigsten Sprachen, vor allem das Englische, das Französische, das Spanische, das Italienische und das Niederländische. Die Summe seiner internationalen Rechtslehre findet sich in der Kommentierung des CMR im Staubschen Großkommentar. An diesem Werk hat er bis in seine letzten Tage gearbeitet. Sein Sohn Leonhard wird das Werk zur Veröffentlichung im Verlag De Gruyter bringen. Edgar Ruhwedel steht ihm mit transportrechtlichem Fachwissen zur Seite. Helm war auch Mitherausgeber der Zeitschrift für Transportrecht und hat die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht in Hamburg mitgegründet und als Mitvorstand geleitet.

 

Johann Georg Helm stützte auch seine Vorlesungen zum Unternehmens- und Gesellschaftsrecht und zum Arbeits- und Wirtschaftsrecht auf Forschungen. Besonders interessiert haben ihn die Probleme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aber auch die Fragen der Kapital- und Kommanditgesellschaften sowie die der atypischen Gesellschaften, aber auch grundsätzliche Fragen der Fremdgeschäftsführung, der Vertretung, der Geschäftsführung ohne Auftrag und der Haftung für die Verrichtungsgehilfen. Darüber hinaus hat er Fragen des Umweltrechts und des Verbraucherschutzes behandelt. Das Literaturverzeichnis im Anhang informiert über alle Arbeiten Helms. Aus Helms Feder gibt es zahlreiche Rezensionen vor allem, aber nicht nur, zu transportrechtlichen Veröffentlichungen, gründlich und immer fair. Helm hat auch manche Judikate besprochen.

 

Johann Georg Helm hat auch seinen Studenten Lehrmaterial an die Hand gegeben. Mit seinem Grundkurs im Bürgerlichen Recht, eine Einführung anhand von praktischen Übungen für Juristen und Wirtschaftswissenschaftler, in fünf Auflagen 1970 bis 1990 von De Gruyter, dem Verlag Helms, veröffentlicht, und in seiner Sammlung von Fällen und Lösungen zum Handels- und Gesellschaftsrecht nach höchstrichterlichen Entscheidungen, zwei Auflagen, 1970 und 1974, hat Johann Georg Helm die Lehr- und Prüfungsunterlagen für das Grundstudium zur Verfügung gestellt. Von den Entgelten hat er Bücher für den Lehrstuhl gekauft. Der Grundkurs erfreut sich weit über die Friedrich-Alexander-Universität hinaus, wie der Verlag hat wissen lassen, bis in ferne Botschaften Deutschlands großer Beliebtheit.

 

Johann Georg Helm versagte der akademischen Selbstverwaltung nie seine Mitwirkung. Als Jurist in einer Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät war sein Rat besonders gefragt. Er war von 1976 bis 1980, 1982 bis 1983 und 1992 bis 1994 Mitglied des Fachbereichsrates. Die Fakultät hat ihn 1982 bis 1983 zum Prodekan und 1983 bis 1985 zum Dekan gewählt. Sein Dekanat war wegen einer außergewöhnlichen Stiftungsproblematik besonders aufreibend, aber gab Gelegenheit, das bayerische Stiftungswesen zu fördern. Helm war lange Zeit stellvertretender Vorsitzender der Hans-Frisch-Stiftung. Von 1984 bis 1988 war er de facto der Geschäftsführer dieser Stiftung, welche die Wissenschaften der Fakultät fördert. Viele Jahre war Johann Georg Helm Mitglied der Prüfungsausschüsse, mehrere Jahre deren Geschäftsführender Vorsitzender. Nicht nur die laufende Verwaltung hat er geführt, sondern auch maßgeblich an der Einführung neuer Prüfungsordnungen mitgewirkt. Mitgearbeitet hat er in der Raumkommission, im Ausschuß für den Studienplan, in den Kommissionen für ein Aufbaustudium, für den außerplanmäßigen Professor, für die Verteilung der Überlastmittel und in anderen Fakultätskommissionen, zumal in mehreren Berufungskommissionen. Er gehörte gewisse Zeit dem hochschuldidaktischen Arbeitkreis an und war geradezu Vorreiter der elektronischen Datenverarbeitung in seiner Fakultät. Er hat eine transportrechtliche Datenbank aufgebaut. Von den elektronischen Manuskripten Helms war sein Verlag sehr beeindruckt. 1990 hat Helm das Interfakultäre Institut für Europäisches Wirtschaftsrecht mitgegründet. Er war seither Mitglied des Direktoriums dieses Instituts. Die Fakultät hat er von 1969 bis 1974 im Verfassungsausschuß und von 1987 bis 1994 in der Versammlung der Universität vertreten. Von 1983 bis 1985 war er deren Liegenschaftsbeauftragter. Seit 1969 war Helm Geschäftsführender Vorstand des Instituts für Versicherungswirtschaft.

 

Als einer der führenden Transportrechtler Europas war Johann Georg Helm auch national und international in die politische Arbeit am Transportrecht eingebunden. Als Mitglied der Sachverständigenkommission zur Reform des Transportrechts des Bundesministeriums der Justiz seit 1992 und als Corresponding Collaborator des UNIDROIT-Instituts (später des Instituts für die Vereinheitlichung des Privatrechts) in Rom seit 1983 hat Johann Georg Helm die internationale Entwicklung eines einheitlichen Transportrechts beeinflußt. Helm hat 1980 für das Bundesministerium der Justiz im Rahmen der Schuldrechtsreform die Geschäftsführung ohne Auftrag (Band 3 des Reformgutachtens, 1983) begutachtet.

 

Als Gelehrter war Johann Georg Helm ganz seiner wissenschaftlichen Aufgabe in Forschung, Lehre und Praxis verpflichtet war. Er ist niemals von der Wahrheit abgerückt und war stets auf der Suche nach dem Richtigen, nämlich nach der Erkenntnis des Rechts für die Praxis der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und der Unternehmen. Ohne daß er sich fachlich mit der Philosophie auseinander gesetzt hätte, war Johann Georg Helm ein praktischer Philosoph; denn er war ein Rechtslehrer, der sich nicht durch Interessen von seinen durch Argumente gewonnenen Ergebnissen ablenken ließ. In Beruf und Leben war er ein aufgeklärter und aufklärerischer Humanist, ein gebildeter Mann. Seine Meinung hat Helm nie verschwiegen. Ganz im Gegenteil, er äußerte sie in der Fakultät und vielleicht noch mehr in der Familie klar und deutlich, manchmal impulsiv, aber immer der Sache verpflichtet. Er war ein zugewandter Mensch, voller Herzlichkeit, voller Liebe, freundschaftlich und großzügig. Er hat angeregt, gemahnt, geholfen und beigetragen. Niemals hatte er seinen Vorteil im Auge. Er hat lieber gegeben als genommen. Immer wurde er der Lage des anderen gerecht, wie es der Sittlichkeit entsprach, die sein Freund Wilhelm Henke gelehrt hat. Johann Georg Helm hat den kategorischen Imperativ gelebt. Er war ein fröhlicher Mensch, dessen manchmal durchaus ernste Miene immer wieder durch ein breites gewinnendes Lachen unterbrochen wurde. Er war ein stets elegant gekleideter, vornehmer Mann, meist in professoraler Geschäftigkeit und intellektueller Nervosität, welche seinen Charme nur gestärkt haben. Johann Georg war, sagt sein Bruder Jost, "ohne jede Bosheit", "gutmütig bis zur Selbstaufgabe".

 

Schon vor seiner Emeritierung im Jahre 1996 nahmen Johann Georg Helm und seine Frau ihren Wohnsitz in ihrem schönen, von ihnen 1963 erbauten, Haus in Königstein, ohne daß er seine Präsenz in der Fakultät in irgend einer Weise eingeschränkt hätte. In Königstein setzte er seine transportrechtlichen Kommentierungen mit großer Intensität fortgesetzt, aber versuchte auch, seiner alten Freude, antike Möbel zu restaurieren, ein wenig Zeit zu geben. Nach der Emeritierung fand er in Königstein mehr Zeit für seine Frau, seine Kinder und Enkelkinder, die er über alles liebte. Der Fakultät blieb er bis in seine letzten Tage eng verbunden. Nach zwei leichteren Schlaganfällen, die überwunden zu sein schienen, ist er nach einem schweren Schlaganfall am 17. Mai 2000 mit 69 Jahren gestorben - viel zu früh. Er hatte noch viel vor. Auf die Feier seines 70. Geburtstags, im Rahmen derer ihm das Werk, das wir jetzt als Gedächtnisschrift veröffentlichen, überreicht werden sollte, hat er sich sehr gefreut. Johann Georg Helm hat über drei Jahrzehnte die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät in Forschung und Lehre geprägt und vielen Wirtschaftswissenschaftlern das nötige privatrechtliche Rüstzeug auf den Weg gegeben. Johann Georg Helm war ein guter Jurist; denn er war ein guter Mensch.